Satzung des „Arbeitskreis FleckaSchau“

Die Satzung des „Arbeitskreis FleckaSchau“ auch > hier als PDF (70 KB)

§ 1  Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Arbeitskreis führt den Namen „Arbeitskreis FleckaSchau“ als nicht eingetragener Verein, im Folgenden „Arbeitskreis“ genannt. Eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgt nicht. 

Sitz des Arbeitskreises ist Weissach im Tal. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2  Zweck des Arbeitskreises

Organisation und Durchführung der Gewerbeausstellung „FleckaSchau“ und damit die Bereicherung des Gemeindelebens und die Präsentation der Vielseitigkeit der Gemeinde nach außen.

§ 3  Besetzung des Arbeitskreis

Über die Besetzung des Arbeitskreises entscheidet der Arbeitskreis einstimmig. Jeder Gewerbe-treibende kann die Mitarbeit im Arbeitskreis beantragen. Ein separater Mitgliedsbeitrag wird für  den Arbeitskreis nicht erhoben. Die Mitglieder des Arbeitskreis können Vergünstigungen, z. B. die Verringerung des Teilnehmerbeitrags, erhalten.

§ 4  Arbeitskreisleitung (Vorstand)

Der Arbeitskreis besteht aus den Vorstandsmitgliedern und Beisitzern. Zu Vorstand gehört der  1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden und der Schatzmeister. 

Der Arbeitskreis wird durch die beiden Vorsitzenden oder dem Schatzmeister vertreten. Es gilt das Vieraugenprinzip. Die Verteilung seiner Geschäfte und die Auftragsvergabe regelt der Vorstand. 

Der Vorstandsmitglieder werden vom Arbeitskreis mit der einfachen Mehrheit bestimmt. Jedes Arbeitskreismitglied hat eine Stimme.

Der Arbeitskreis kann weitere Arbeitskreismitglieder (Beisitzer) nach Belieben bestimmen. Über die Besetzung des Arbeitskreises entscheidet der Arbeitskreis einstimmig. Jeder Gewerbetreibende kann die Mitarbeit im Arbeitskreis beantragen.

§ 5  Vor- und Nachtreffen 

Die Vor- und Nachtreffen sollen jährlich jeweils vor und nach der FleckaSchau stattfinden. 

Zu den Vor- und Nachtreffen lädt der Arbeitskreis mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungs-termin ein.  Die Einladung erfolgt über die örtlichen Amtsblätter sowie per E-Mail an den aktuellen Adressverteiler des Arbeitskreises, der jeweils auch die Kontakte der beiden letzten FleckaSchauen beinhaltet.

§ 6  Teilnahme an der FleckaSchau

Die FleckaSchau ist eine Gewerbeschau und präsentiert in erster Linie die Vielseitigkeit der örtlichen Gewerbetreibenden inkl. Selbstständige, Handwerker, freien Berufe, etc.

Teilnehmende Firmen können sich Unterstützung bei den Vereinen holen, z. B. für die Bewirtung.

Reine Verkaufsstände, z. B. ein Kuchenverkauf von Schulen/KG, fallen hier nur darunter, wenn sie als „Attraktion“ von einem Gewerbetreibenden übernommen wird und auch dort stattfindet. 

Ausnahmen können gemacht werden, wenn sie die Attraktivität der FleckaSchau fördern, z. B. der Langos-Stand UCC. Hierüber entscheidet der Arbeitskreis.

Ortsfremde Firmen dürfen an der FleckaSchau teilnehmen, wenn ihr „Gewerk“ nicht vertreten ist oder mit Zustimmung der Betroffenen.

§ 7  Attraktionen an der FleckaSchau

Für weitere Firmen, die bei einer teilnehmenden Firma werbend auftreten (Untervergabe), sich aber nicht separat angemeldet haben, muss die teilnehmenden Firma 1/2 Teilnahmegebühr zusätzlich bezahlen. Hierüber entscheidet der Arbeitskreis.

Wenn beispielweise der „Viessmann-Truck“ bei Lutz HKS steht, gehört das natürlich zu Lutz, auch wenn Viessmann hier werblich auftritt. 

Anders sieht es aus, wenn ein Olivenölhändler beim Reisebüro steht, Olivenöl verkauft und auch ein Werbeschild o.ä. hat. Hier sollte muss das Reisebüro 1/2 Teilnahmegebühr zusätzlich bezahlen. Der Olivenölhändler wird aber nicht separat in der Werbung zur FleckaSchau aufgezählt. Am besten sollte dieser an der FleckaSchau offiziell teilnehmen!

Wenn eine Firma eine Attraktion plant, die über ein „normales“ Engagement hinaus geht, z. B. Engagement STIHL Timber-Sports, Trampolin-Bungee, große Kletterwand kann der Arbeitskreis ein Zuschuss gewährt werden, sofern ein Budget hierfür vorhanden ist. 

Voraussetzung ist, dass die Benutzung dann kostenlos für die Besucher ist. Attraktionen können auch vom Arbeitskreis selbst organisiert werden, Beispiel Autokran mit Aussichtsgondel.

§ 8  Teilnehmerbeiträge

Die Höhe des jeweiligen Teilnehmerbetrag für die Teilnahme an der FleckaSchau und dessen Fälligkeit werden vom Arbeitskreis festgelegt. 

Kleinstbetriebe oder Betriebe in besonderen wirtschaftlichen Situationen können eine Ermäßigung auf die Hälfte beantragen. Hierüber entscheidet der Arbeitskreis im Einzelfall.

Auch wenn der Arbeitskreis keine Gewinnerzielungsabsichten hat, sind alle Aktionen und die jeweiligen FleckaSchauen kostendeckend zu planen und durchzuführen. 

Im Teilnehmerbeitrag sind die vom Arbeitskreis definierten Leistungen enthalten, z. B.:

  • Organisation der FleckaSchau
  • Internetseite www.fleckaschau.info
  • Werbung für die Veranstaltung FleckaSchau z. B.                          
    Anzeigen, Plakate, Werbeplanen, Social Media, Eintrag auf Internetseite
  • Übersichtsplan mit Firmenlogo

 Über den Umfang der Werbung entscheidet der Arbeitskreis. 

 Den jährlichen Teilnehmerbeitrag legt der Arbeitskreis fest. Eine Rückzahlung bei Nichtteilnahme findet nicht statt

 Der Teilnehmerbeitrag wird vor der FleckaSchau per SEPA-Lastschrift eingezogen.

§ 9  Eröffnung der FleckaSchau

Um die Eröffnung der FleckaSchau können sich teilnehmende Firmen bewerben. Hierbei werden Firmen bevorzugt, die ein Jubiläum oder Neueröffnung im gleichen Jahr haben. Ansonsten entscheidet die Reihenfolge des Eingangs. Über die Vergabe entscheidet der Arbeitskreis.

Die veranstaltende Firma hat für einen Sektempfang o. ä. und einen kleinen Snack zu sorgen. Kleines – und kurzes – Rahmenprogramm wäre wünschenswert. 

Schriftlich eingeladen werden die Bürgermeister, Gemeinderäte, Landtags- und Bundestagsabgeordnete, Kreisräte und Landrat sowie Pressevertreter. Gutscheine gibt es keine!

§ 10  Auflösung des Arbeitskreises

Findet zwei Jahre hintereinander keine FleckaSchau mehr statt, geht das Vermögen in gleichen Anteilen an diejenigen Firmen, die an den letzten zwei FleckaSchauen beteiligt waren. Jede Firma bekommt nur einen Anteil, unabhängig davon, wie oft sie teilgenommen hat.

Die Satzung wurde am 19. Januar 2024 einstimmig beschlossen von der derzeitigen Mitgliedern:

Thomas Geffken
Svenja Mayer
Eckart Schäfer
Florian Trenz

Unsere Sponsoren:



Schirmherrschaft: Gemeinde Weissach im Tal

Das Bürgermeisteramt der Gemeinde Weissach im Tal unterstützt den „Arbeitskreis FleckaSchau“ bei der Durchführung der FleckaSchau!

>www.weissach-im-tal.de

Zentrale Kontaktadresse

Arbeitskreis FleckaSchau
c/o Florian Trenz
Granny G. Finest Brands
Kelterweg 5A
71554 Weissach im Tal 
Tel. 0163 8776543
arbeitskreis@fleckaschau.info   
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